Mitteilung zur Visumbefreiung für Staatsangehörige aus Österreich und anderen fünf Ländern, deren Frist und Voraussetzung

2024-03-07 07:00

Vom 14.03.2024 bis zum 30.11.2024 können die Staatsangehörigen von Österreich, der Schweiz, Irland, Ungarn, Belgien und Luxemburg, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, die Visumfreiheit genießen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert.

Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie einen Dienstpass besitzen.

Für weitere Fragen können Sie uns kontaktieren,
Tel: 0043-1-7103648 (Di. und Do. 14:00-16:30, außer Feiertagen)
E-Mail: vienna@csm.mfa.gov.cn

Botschaft der Volksrepublik China in Österreich
07. März 2024