| Merkblatt zur Beglaubigung und Überbeglaubigung |
| 2004/05/13 |
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Dokumente, die Sie in China verwenden möchten,
müssen von einem allgemein beeideten gerichtlich
zertifizierten Dolmetscher für die chinesische
Sprache ins Chinesisch übersetzt werden, dann
lassen sie die Dokumente vom Landesgericht, vom
Bundesministerium für auswärtigen Angelegenheiten
und dann von der chinesischen Botschaft in Wien
legalisieren. Die Gebühr für Zivilsache beträgt 20 Euro und für kommerzielle Sache 40 Euro. Zuschlag für rasche Bearbeitung innerhalb von 3 Tagen beträgt 23 Euro. |