| WICHTIGE BEGRIFFE FÜR DAS VISUM |
| 2006/09/19 |
| 1. Zahl der Einreisen (ENTRIES) 1) Zahl der Einreisen (ENTRIES) bezieht sich auf die Zahl der Einreisen nach China innerhalb der Gültigkeit des Visums. Wenn man alle Male der Einreisen schon verwendet hat, ist das Visum automatisch ungültig, wenn man wieder nach China einreisen will, sollte man ein neues Visum beantragen. Beispiel: Man hat ein zweimaliges Visum, das bis 01.Okt.2006 gültig ist, wenn man China in Aug. schon zweimal besucht hat, kann man mit diesem Visum in Sep. nicht mehr einreisen. 2) Ist eine Einreise, ist das Visum aber schon abgelaufen, ist ein neues Visum zu beantragen. Beispiel: Man hat ein zweimaliges Visum, das bis 01.Okt..2006 gültig ist, wenn man mit dem Visum nur einmal nach China eingereist ist, und am 02.Okt.2006 noch mal einreisen will, ist ein neues Visum zu beantragen. Hat der Reisende alle der Einreisen schon aufgebraucht, darf man mit dem Visum nicht mehr einreisen. Deshalb ist es notwendig, die Zahl der Einreisen des Visums vor der Abreise nachzuprüfen. 2. Gültigkeit (ENTER BEFORE) Die Gültigkeit des Visums hat nur mit der Einreise zu tun, es beginnt ab Ausstellungsdatum (ISSUE DATE). Bleibt eine Einreise über, kann man vor dem Ablauf der Gültigkeit des Visums jederzeit einreisen (Man darf vor 24 Uhr an dem Ablauftag des Visums einreisen). Wird die Gültigkeit des Visums überschritten, ist das Visum dann automatisch ungültig, und es kann nicht verlängert werden, unabhängig davon, ob man das Visum schon mal verwendet hat oder nicht. Will man dann nach China einreisen, ist ein neues Visum zu beantragen. Alle Visums sind ab Ausstellungsdatum gültig, ist das Visum aus eigenen Gründen oder aus Gründen der Drittperson nicht mehr gültig, muss der Antragsteller selbst die Folgen tragen. Mit ungültigem Visum wird die Einreise abgelehnt. Deshalb ist es notwendig, vor der Abreise die Gültigkeit des Visums nachzuprüfen. Beispiel1: Man hat ein sechsmonatiges Visum mit mehrmaligen Einreisen, das am 01.Okt.2006 ausgestellt ist, das Visum ist dann von 01.Okt.2006 bis 01.Apr.2007 gültig (ENTER BEFORE). Man kann in diesem Zeitraum jederzeit einreisen. Beispiel2: Man hat ein dreimonatiges Visum mit einmaliger Einreise, das Visum ist von 01.Okt.2006 bis 01.Jan.2007 gültig. Wird der Flug auf 02.Jan.2007 verschoben, muss man ein neues Visum beantragen. 3. Aufenthaltsdauer des Visums (DURATION OF EACH STAY) Es bezieht sich auf die erlaubte maximale Aufenthaltsdauer in China, die der Reisende nach der Einreise in China zur Verfügung hat. Falls die Aufenthaltsdauer zu verlängern ist, sollte der Reisende vor dem Ablauf des Visums die Verlängerung bei der Polizei beantragen. Wird die Aufenthaltsdauer des Visums überschritten, wird man gemäss den Vorschriften über Ein- und Ausreise der Ausländer bestraft. Deshalb ist es notwendig, während des Aufenthalts in China die Aufenthaltsdauer zu beachten. Beispiel: Man hat ein einmaliges Visum mit Aufenthaltsdauer von 30 Tagen, und das Visum ist vom 01.Okt.2006 bis 01.Jan.2007 gültig. Wenn man am 01.Nov.2006 nach China einreist, darf man sich nur bis 30.Nov.2006 aufhalten, das Datum 01.Jan.2007 hat nur mit der Einreise zu tun. Die Reisenden mit Z-Visum( Arbeitsvisum), J1- Visum (langfristiges Journalistenvisum), D-Visum (Aufenthaltsvisum) oder X-Visum (Studentenvisum) sollten sich binnen 30 Tagen nach der Einreise bei der Polizei melden, um illegaen Aufenthalt zu vermeiden. |