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Was soll man beachten bei der Beantragung des China-Visums

2006/09/19

 

 

Der Antragsteller sollte bei der Einreichung der Unterlagen folgendes berücksichtigen:

1.       Um zeitaufwändige Nachforderungen, Ablauf des Visums zu vermeiden, und das Visum rechtzeitig zu beantragen, sollte sich der Reisende rechtzeitig vor Reisebeginn nach Informationen über Visum ausführlich erkundigen, und sich auf die erforderlichen Unterlagen gut vorbereiten.

2.       Der Antragsteller sollte das Antragsformular wahrheitsgemäss, ausführlich und deutlich ausfüllen. Die Eltern können für Minderjährige unterschreiben und das Verhältnis zu dem Antragsteller angeben.

3.       Die erforderlichen Unterlagen müssen wahr und ausführlich sein. Aufgrund der Fläschung der Unterlagen oder mangelnder Unterlagen, kann der Antrag abgelehnt werden.

4.       Der Antragsteller muss alle Fragen der konsularischen Beamten wahrheitsgemäss beantworten. Die konsularischen Beamten haben das Recht, in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen zu verlangen. Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums nach den chinesischen Gesetzen und aufgrund internationaler Übung keiner Begründung bedarf.

5.       Die Kategorie, die Zahl der Einreisen, die Gültigkeit und die Aufenthaltsdauer des Visums sollen von konsularischen Beamten nach den Vorschriften bestimmen, dabei wird das Ersuchen des Antragstellers berücksichtigt.

6.       Bei Abholung des Visums ist der Antragsteller verpflichtet, den Inhalt des Visums nachzuprüfen. Der Zweifel an Richtigkeit des Visums muss sofort geäussert werden.

7.       Der Antragsteller sollte folgende Fehler vermeiden, die nach sich gezogenden Folgen muss der Antragsteller selbst tragen:

1)       Das Antragsformular wird nicht wahrheitsgemäss oder ausführlich ausgefüllt, was dazu führen kann, dass der Antrag abgelehnt wird.

2)       Der Pass oder das Photo stimmt mit den Forderungen nicht überein, oder die eingereichten Unterlagen genügen den Anforderungen der konsularischen Beamten nicht, was dazu führen kann, dass der Antrag abgelehnt wird.

3)       Wenn das Visum zu früh beantragt wird, wird das Visum bis zur Abreise ablaufen; wenn der Antragsteller das Visum nicht rechtzeitig vor der Abreise beantragt hat, darf der Antragsteller nicht ins Flugzeug einsteigen oder nicht nach China einreisen.

4)       Nach der Erteilung des Visums läuft das Visum aus eigenen Gründen oder aus Gründen der Drittperson das Visum ab.

5)  Werden die Zahl der Einreisen, die Gültigkeit, die Aufenthaltsdauer des Visums nicht nachgeprüft, kann der Einsteig ins Flugzeug oder die Einreise nach China verweigert werden.

Aus anderen Gründen des Antragstellers kann das Visum nicht mehr gebraucht werden.



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