| Merkblatt zur Beantragung eines Visums |
| 2009/10/13 |
| Erforderliche Papiere: 1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das Visum. 2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild. 3. Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für ein Geschäftsvisum. 4. Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten und offizielle Einladung von kompetenten Stellen (in Original und Kopie) für ein Arbeitsvisum. Ein AIDS-Test ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten. 5. Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 ( in Original und Kopie ). Ein AIDS-Test ist ebenfalls erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten. 6. Antragsteller ohne österreichische Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Österreich. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden. Visagebühr (nur in Bargeld ) 1. Touristen- und Geschäftsvisum für österreichische Staatsbürger a. Visum, einmalige Einreise pro Person 30 Euro b. Visum, zweimalige Einreise pro Person 45 Euro c . Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate pro Person 60 Euro d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr pro Person 90 Euro 2. Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne österreichische Staatsangehörigkeit a. Visum, einmalige Einreise pro Person 33 Euro b. Visum, zweimalige Einreise pro Person 50 Euro c. Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate pro Person 70 Euro d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr pro Person 100 Euro 3. Touristen- und Geschäftsvisum für US-Amerikaner pro Person 100 Euro 4. Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung a. am gleichen Tag ( Annahme nur bis 10: 00 ) pro Person 33 Euro b. innerhalb von 3 Tagen pro Person 23 Euro Die normale Bearbeitungszeit beträgt 7 Tage, Express-Bearbeitung ist bei US-Bürgern nicht möglich. Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden. Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Alle eingereichten Papiere verbleiben in der Konsularabteilung. Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen. Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden. Touristisches: Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen. Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen. Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehen. Für das Ausstellen eines Visum sind folgende Stellen zuständig: Konsularabteilung der Botschaft der VR China Bürozeit: Montag 8:30- 11:00 14:00-16:00 Mittwoch 8:30- 11:00 14:00-16:00 Freitag 8:30-11:00 Neulinggasse 29-1-11, 1030 Wien Tel: 01-7103648 Fax: 01-7103770 Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 11:00 ( unter der Telefonnummer: 01-710364816 ) |