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Was soll man beachten bei der Beantragung des China- Visums

2008/04/15

Der Antragsteller sollte bei der Einreichung der Unterlagen folgendes berücksichtigen:

1. Um zeitaufwändige Nachforderungen, Ablauf des Visums zu vermeiden, und das Visum rechtzeitig zu beantragen, sollte sich der Reisende rechtzeitig vor Reisebeginn nach Information über Visum ausführlich erkundigen, und sich auf die erforderlichen Unterlagen gut vorbereiten.

2. Der Antragsteller sollte das Antragsformular wahrheitsgemäss, ausführlich und deutlich ausfüllen. Die Eltern können für Minderjährige unterschreiben und das Verhältnis zu dem Antragsteller angeben.

3. Die erforderlichen Unterlagen müssen wahr und ausführlich sein. Aufgrund der Fälschung der Unterlagen oder mangelnder Unterlagen, kann der Antrag abgelehnt werden.

4. Der Antragsteller muss alle Fragen der konsularischen Beamten wahrheitsgemäss beantworten. Die konsularischen Beamten haben das Recht, in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen zu verlangen. Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums nach den chinesischen Gesetzen und aufgrund internationaler Übung keiner Begründung bedarf.

5. Die Kategorie, die Zahl der Einreisen, die Gültigkeit und Aufenthaltsdauer des Visums sollen von konsularischen Beamten nach den Vorschriften bestimmen, dabei wird das Ersuchen des Antragstellers berücksichtigt.

6. Bei Abholung des Visums ist der Antragsteller verpflichtet, den Inhalt des Visums nachzuprüfen. Fragen zum Visum sollen sofort gestellt werden.

7. Der Antragsteller sollte folgende Fehler vermeiden. Ansonsten muss der Antragsteller all die dadurch hervorgerufenen Folgen selbst tragen:

 1) Das Antragsformular wird nicht wahrheitsgemäss oder ausführlich ausgefüllt, was zur Ablehnung des Antrags führt.

 2) Der Pass oder Photo stimmt mit den Forderungen nicht überein, oder die eingereichten Unterlagen genügen den Anforderungen der konsularischen Beamten nicht, was zur Ablehnung des Antrags führt.

 3) Die Gültigkeit eines Visums dauert höchstens 3 Monaten. Das Visum soll nicht zu früh beantragt werden, sonst kann das Visum bis zur Arbreise ablaufen. Der Antragsteller darf ohne Visum nicht ins Flugzeug einsteigen und nach China einreisen.

 4) Deshalb soll der Reisende ein Visum rechtzeitig beantragen(innerhalb von 3 Monaten vor der Abreise).

 5) Werden die Zahl der Ein-und Ausreisen, die Gültigkeit, die Aufenthaltsdauer des Visums nicht nachgeprüft, kann der Einstieg ins Flugzeug oder die Einreise nach China verweigert werden.

 6)Aus anderen Gründen des Antragstellers kann das Visum nicht mehr gebraucht werden.



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