| Regionale Autonomie der Nationalitäten |
| 2004/05/13 |
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Es ist das Prinzip der chinesischen Regierung zur
Regelung der Beziehungen zwischen den Nationalitäten,
die nationale Gleichberechtigung, die Einheit und die
gemeinsame Prosperität aller Nationalitäten zu
verwirklichen. In Übereinstimmung mit diesem Prinzip
praktiziert die chinesische Regierung die nationale
regionale Autonomie: Unter der einheitlichen Führung
des Staates werden in den von einer oder mehreren nationalen
Minderheiten konzentriert bewohnten Gebieten oder Regionen
autonome Organe eingerichtet, und die nationalen
Minderheiten sind dort Herren über ihre Regionen und
verwalten die lokalen Angelegenheiten innerhalb ihrer
Nationalitäten. Zur Zeit bestehen in China neben
fünf autonomen Gebieten auf Provinzebene, nämlich
dem Autonomen Gebiet Innere Mongolei (gegründet am 1.
Mai 1947), dem Autonomen Gebiet Tibet (gegründet am 9.
September 1965), dem Autonomen Gebiet Ningxia der
Hui-Nationalität (gegründet am 25. Oktober 1958),
dem Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang (gegründet am
1. Oktober 1955) und dem Autonomen Gebiet Guangxi der
Zhuang-Nationalität (gegründet am 5. März
1958), noch 30 autonome Bezirke und 121 autonome Kreise
(oder Banner). Die autonomen Organe der Regionen mit
nationaler Autonomie sind die Volkskongresse und die
Volksregierungen aller autonomen Gebiete, autonomen Bezirke
und autonomen Kreise. In den ständigen Ausschüssen
der Volkskongresse der Regionen mit nationaler Autonomie
werden die Ämter der Vorsitzenden oder
stellvertretenden Vorsitzenden von Bürgern aus den
Nationalitäten, die dort die regionale Autonomie
ausüben, bekleidet. Die Vorsitzenden der autonomen
Gebiete sowie die Vorsteher der autonomen Bezirke und Kreise
werden von Bürgern aus den Nationalitäten, die die
regionale Autonomie ausüben, gestellt. Die Organe für die Ausübung der Autonomie in den Regionen mit nationaler Autonomie haben neben der Ausübung ihrer Funktionen und Machtbefugnisse als lokale Staatsorgane der jeweiligen Ebenen noch weitgehende autonome Rechte. So können sie entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten der jeweiligen Nationalität autonome Verordnungen und spezifische Ausführungsbestimmungen ausarbeiten; sie können selbst über die Verwendung ihrer eigenen Einnahmen entscheiden; sie können selbständig die lokalen Angelegenheiten bezüglich des Aufbaus und der Bildung, der Wissenschaft, der Kultur und des Gesundheitswesens planen und verwalten. Außerdem sorgt der Staat dafür, Kader und Fachkräfte aus den nationalen Minderheiten an allgemeinen Hochschulen, Universitäten der Nationalitäten und Schulen für Nationalitätenbeamte auszubilden. Darüber hinaus gewährt die Zentralregierung den Regionen mit nationaler Autonomie finanzielle und materielle Unterstützung, um die Entwicklung ihrer lokalen Wirtschaft und Kultur zu fördern. |